Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein ist die Berufsvertretung der mehr als 2.000 Apothekerinnen und Apotheker im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung sowie in Forschung und Lehre tätig sind.
Das Heilberufe-Kammergesetz, regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen sowie die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker sowie anderer Angehörige von Heilberufen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz.
Hier geht es zum Heilberufe-Kammergesetz Schleswig-Holsteins.
Geschäftsstelle
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentl. Rechts
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel. +49 431 57935 10
Fax. +49 431 57935 20
Vorstand
Präsident:
Gerd Ehmen
1. Vizepräsident:
Volker Thode
2. Vizepräsident:
Reinhard Boxhammer
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
Frank Jaschkowski
Tel.: +49 431 57935 13
Geschäftsführer Apothekerversorgung:
Dr. Karl-Stefan Zerres, Justiziar
Tel.: 0431/57935-12
Akademie, Aus- und Weiterbildung, Weiteres
Beiträge, Mitgliederverwaltung, Weiterbildung:
Birgit Alpen
Tel.: 0431/57935-15
Ausbildung PKA, Notdienst:
Kirsten Diekjobst
Aufgaben der Kammer
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein vertritt die Interessen ihrer Mitglieder vor allem durch:
- Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung;
- Fachgutachten;
- Aufklärungskampagnen;
- Diskussionsforen;
- Pressekonferenzen und Statements;
- Dialog mit den Bürgern und der Politik;
- Gespräche mit den unterschiedlichsten Organisationen und Gruppen im Gesundheitswesen.
Weitere Aufgabefelder der Kammer lauten:
- Aus- und Fortbildung;
- Durchführung der Weiterbildung zum Fachapotheker;
- Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten;
- Beratung in apotheken- und arzneimittelrechtlichen Fragen;
- Einführung eines Qualitätsmanagementsystems;
- Dialoge zwischen Apothekern aus den verschiedenen Bereichen;
- Notdienstregelung;
- Rezeptsammelstellen;
- Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmaziepraktikanten;
- Zuständigkeit für die Ausbildung und Prüfung der Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA);
- Förderung der Ausbildung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA).