Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Die Apothekerkammer des Bundeslandes Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Sie vertritt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder im Rahmen der geltenden Gesetze. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben für jede(n) Apotheker(in), die/der in Sachsen-Anhalt tätig ist – sei es in öffentlichen Apotheken, in Krankenhausapotheken, in Industrie, Forschung, Lehre oder Verwaltung – sowie für nicht mehr berufstätige Apotheker(innen) mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Für Pharmazeiten im Praktikum ist eine Mitgliedschaft freiwillig.
Das Heilberufe-Kammergesetz, regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen sowie die Berufsgerichtsbarkeit der Apotheker sowie anderer Angehörige von Heilberufen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz.
Hier geht es zum Heilberufe-Kammergesetz Sachsen-Anhalts.
Geschäftsstelle
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentl. Rechts
39120 Magdeburg
Tel.: +40 391 6090 40
Fax: +49 391 6090 435
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag: 7.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 15.15 Uhr
Vorstand
Präsident:
Herr Dr. Jens-Andreas Münch,
Nordpark-Apotheke Magdeburg
1. Vizepräsident:
Herr Dr. Bernd Rattay,
Institut für Pharmazie Halle/S.
2. Vizepräsident:
Herr Dr. Lars Alexander Mohrenweiser, Sonnen-Apotheke, Magdeburg
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
Dr. Christine Heinrich
Aufgaben der Kammer
Zu den Aufgaben der Kammer gehören:
- die Interessensvertretung aller Kammerangehörigen gegenüber der Politik unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit;
- die Verwaltung der Angelegenheiten der Mitglieder in eigener Verantwortung (Selbstverwaltung);
- die Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder;
- die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung.