Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist die öffentlich-rechtliche Berufsstandsvertretung aller in etwa 3.000 Apotheker(innen) im gleichnamigen Bundesland. Jeder einzelne von ihnen ist zu einer Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtet.
Die Apothekerkammer des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Staates. Sie versteht sich selbst als eine Dienstleistungsorganisation, die einerseits bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mitwirkt und zudem die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat sowie der Gesellschaft wahrnimmt.
Geschäftsstelle
Apothekerkammer Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentl. Rechts
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 27012 0
Fax: +49 6131 27012 22
Vorstand
Präsident:
Pharmazierat Dr. Andreas-Georg Kiefer
Vizepräsident:
Pharmazierat Peter Stahl
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
Herr Arnulf Klein
Tel.: +49 6131 27012 13
Aufgaben der Kammer
Zu den Aufgaben der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz gehören unter anderem:
- die Vertretung des Berufstandes in der Öffentlichkeit;
- der Erlass einer Berufsordnung sowie die Überwachung der darin festgelegten Pflichten für die Mitglieder;
- die Organisation der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Mitglieder;
- die Schaffung von Versorgungseinrichtungen (z. B. Altersversorgung);
- die Berufsausbildung der Pharmazeutisch - kaufmännischen Angestellten;
- die Beratung von Behörden in Fragen des Apotheken- und Arzneimittelwesens;
- sowie die Förderung der Qualitätssicherung.
Für ihre Apotheken hat die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz auf Grundlage der DIN-Normen und den von der Bundesapothekerkammer herausgegebenen Leitlinien ein eigenes Qualitätsmanagementsystem entwickelt, welches bereits in vielen Apotheken eingeführt und zertifiziert worden ist (zertifizierte Apotheken).
Die Landeskammer Rheinland-Pfalz bietet ihren Mitgliedern darüber hinaus:
- vier Notfalldepots mit lebensrettenden Seren und Impfstoffen;
- zwei Arzneimittelinformationsstellen;
- eine Rezepturhotline.
Sie organisiert zudem den Nacht- und Wochenenddienst, damit eine 24-stündige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist.