Sächsische Landesapothekerkammer
Die Landesapothekerkammer Sachsen ist eine Selbstverwaltungskörperschaft und bietet allen sächsischen Apotheker(innen) ein Forum zur Äußerung ihrer berufsständischen Interessen. Sie fungiert als Mittler zwischen dem Staat und den Apotheker(innen)n, deren Mitgliedschaft bei der Kammer verpflichtend ist. Die Kammer zählt zur Zeit rund 2.500 Mitglieder, welche in knapp 1.000 öffentlichen und ca. 23 Krankenhausapotheken sowie in Industrie, Wissenschaft und Verwaltung tätig sind.
Die Apothekerkammer Sachsen überwacht in Gemeinschaft mit den staatlichen Aufsichtsbehörden unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz die Apotheken sowie die Berufsausübung der Apotheker(innen) Sachsens. Das Aufgabenspektrum, die Organisationsstruktur, das Handlungsinstrumentarium sowie das Maß der Selbstständigkeit der Kammer sind durch das Heilberufekammergesetz bestimmt. Dieses fungiert gewissermaßen als „kleines Grundgesetz“ für die Heilberufskammern.
Geschäftsstelle
Apothekerkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Telefax: +49 351 2 63 93 500
Vorstand
Präsident:
Friedemann Schmidt
Vizepräsident:
Göran Donner
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
Dr. Frank Bendas
Telefon: +49 351 263 93 209
Stellvertretender Geschäftsführer
Tobias Hückel
Telefon: +49 351 263 93 207
Aufgaben der Kammer
Der Apothekerkammer Sachsen obliegen vielfältige Aufgaben. Zu diesen zählen unter anderem:
- die Organisation der Dienstbereitschaften der Apotheken, um eine „rund-um-die-Uhr-Versorgung“ der sächsischen Bevölkerung sicher zu stellen;
- die Vergabe von Rezeptsammelstellenerlaubnissen;
- die Betreuung der Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännisch Angestellten sowie des berufsbegleitenden Unterrichts für Pharmazeuten im Praktikum;
- die Verantwortung der Fort- und Weiterbildung der Apotheker(innen), um eine hohe Qualität der Berufsausübung sicherzustellen.
Darüber hinaus sieht sich die Kammer als Partner der Apotheker(innen), denen sie in ihrem Berufsalltag bei Seite stehen will. Sie bietet diesem so zum Beispiel den Service der Arzneimittelinformation.
Kern der Selbstverwaltung ist außerdem das Berufsrecht, das die von der Mehrheit des Berufsstandes getragenen Verhaltenspflichten wiederspiegelt und das Verantwortungsgefühl der Apotheker(innen) sowie das Vertrauen der Gesellschaft stärken soll.