Bayerische Landesapothekerkammer
Jährlich werden über 400 Fach-Fortbildungen von der Bayrischen Landesapothekerkammer angeboten. Mit ihrem Sitz in München liegt die Kammer zentral in der Landeshauptstadt und bietet ihren Mitgliedern Unterstützung in allen Angelegenheiten den Berufsstand betreffend. Ob rechtliche Angelegenheiten oder Fragen zur Aus-, Weiter- oder Fortbildung, die bayrische Landesapothekenkammer steht ihren 14.000 Mitglieder jederzeit zur Seite.
Geschäftsstelle
Apothekerkammer Bayern
Körperschaft des öffentl. Rechts
Maria-Theresia-Straße 28
81675 München
Fax: +49 89 92 62 – 22
Vorstand
Präsident:
Thomas Benkert
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
Helmut Stapf
Pharmazeutischer
Geschäftsführer:
Dr. Volker Schmitt
Abteilung Fort- und Weiterbildung
Fortbildung:
Dr. Oleg Kusmakow
Tel.: +49 89 92 62 69
E-Mail
Sarah Härtle
Tel.: +49 89 92 62 63
E-Mail
Martina Katholnig
Tel.: +49 89 92 62 64
Weiterbildung:
Dr. Helmut Schlager
Tel.: +49 89 92 62 36
Susanne Holler
Tel.: +49 89 92 62 62
Fax: +49 89 92 62 66
E-Mail
Sandra Hoppe
Tel.: +49 89 92 62 15
E-Mail
Aufgaben der Kammer
Zu den Aufgaben der Kammer gehören unter anderem:
- die Entwicklung von Satzungen (Satzung der Apothekerkammer, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung);
- die Abnahme von Prüfungen (z. B. Fachapotheker-Prüfungen);
- die Überwachung der Berufsausübung der Apotheker(innen);
- die Förderung der Fortbildung von Apotheker(innen);
- die Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen;
- die Errichtung von Ethikkommissionen;
- die Vertretung der Berufsinteressen der Apotheker(innen);
- die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie die fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung;
- die Vermittlung bei Streitigkeiten unter Apotheker(inne)n sowie zwischen Apotheker(in) und Arzt oder Patient;
- die Organisation der PKA-Ausbildung;
- die Organisation des Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Apothekerkammer;
- die Organisation und Durchführung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen für Apotheker, nach Approbationsordnung;
- sowie die Zuständigkeit für Dienstbereitschaftsregelung der Apotheken.